Am 1. April treten neue Förderrichtlinien in Kraft
Am 1. April 2015 treten neue Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Kraft. Mit dem sogenannte Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die Förderung der Umstellung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien verbessert werden.