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Wegfall der EEG-Umlage bei Solaranlagen 30 kWp geschickt nutzen

Wegfall der EEG Umlage Solaranlagen

Mit dem Wegfall der EGG-Umlage für Betreiber von Solaranlagen < 30 kWp bieten sich finanzielle Spielräume für zusätzliche Investitionen und Einsparungen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Vorteile geschickt nutzen.

Ziele des EGG und der EEG-Umlage

Ob Sie als Betreiber einer Solaranlage eine EEG-Umlage zahlen müssen, regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Laut EEG muss Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt in die Stromnetze eingespeist werden. Auf diese Weise soll die Energiewende forciert werden. Netzbetreiber müssen Ihren Solarstrom also bevorzugt einkaufen. Die Einkaufspreise sind im EEG geregelt.

Da diese Einkaufspreise höher sind, als die Verkaufspreise, die sich an der Strombörse erzielen lassen, entsteht eine Differenz. Diese Differenz wird durch den Endverbraucher in Form der EEG-Umlage ausgeglichen. Die Netzbetreiber berechnen die Mehrkosten der erneuerbaren Energien also an den Stromkunden weiter.

Warum zahlen Betreiber einer Solaranlage die EEG-Umlage?

Als Betreiber einer Solaranlage sind Sie Stromerzeuger und -endverbraucher in einer Person. Da jeder Endverbraucher die EEG-Umlage zahlt, zahlen auch Sie als Endverbraucher Ihres selbstproduzierten Stroms diese Umlage. Und zwar auf den Teil Ihres Stroms, den Sie selbst verbrauchen.

Solaranlagen bis 30 kWp sind von der EEG-Umlage befreit

Wer eine Solaranlage unter 30 kWp betreibt, zahlt allerdings keine EEG-Umlage. Das war nicht immer so. Noch bis zum vergangenen Jahr lag diese Grenze bei lediglich 10 kWp.

Da die meisten privaten Solaranlagen deutlich kleiner als 30 kWp sind, wird für viele private Solartanlagen also keine EEG-Umlage berechnet. Zum Vergleich: Eine 30 kWp-Anlage produziert zwischen 25.000 – 30.000 kWh Strom pro Jahr. Ein 4-Personenhaushalt im Einfamilienhaus verbraucht im Durchschnitt 6.000 kWh.

Durch Kombination der Solaranlage mit PV-Speicher und Wallbox doppelt sparen

Betreiber kleinerer Solaranlagen sparen die EEG-Umlage und haben dadurch finanziellen Spielraum für zusätzliche Investitionen. Zum Beispiel in einen PV-Speicher, der die am Tage produzierte Solarenergie auch in den Abend- und Nachstunden nutzbar macht. Oder in eine Wallbox, zum Aufladen des E-Autos. Beides wird übrigens zusätzlich vom Staat bezuschusst.

Nächster Schritt

Sie liebäugeln mit einer Solaranlage, einem PV-Speicher und/oder einer Wallbox? Rufen Sie uns einfach an, schreiben uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular für ein unverbindliches Angebot.

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