Am 1. April treten neue Förderrichtlinien in Kraft
Durch diese Umstellung auf Wärmepumoen, Solarthermieanlagen oder Biomasseanlagen können Hauseigentümer und Unternehmer bis zu 100 Prozent Ihres Wärmeenergiebedarfs für Heizung und Wasser decken.
In einer Pressemitteilung vom 11.03.2015 sagte Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dazu: "Die Novelle des Marktanreizprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz. Mit innovativen Elementen, wie beispielsweise der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setzt das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche. Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Auch wollen wir das Programm für den gewerblichen Bereich stärker öffnen. Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen. Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse."
Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Das MAP fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.
Wie erhält man die Förderung?
- Zunächst müssen Sie - eventuell mit Unterstützung eines Energieberaters - eine förderfähige Heizungsanlage auswählen.
- Nachdem die Heizung installiert und in Betrieb genommen wurde, können Sie auf www.bafa.de einen Förderantrag herunterladen.
- Diesen Förderantrag müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und mit allen Belegen vom Handwerker innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme beimBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Wenn die Installation Ihrer Anlage bereits mehr als drei Jahre her ist, können Sie für deren Nachjustierung eine Förderung von bis zu 200 Euro erhalten.
Sie haben Fragen zu Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen? Rufen Sie uns unter Telefon 039485/ 6539-0 an oder schreiben Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie benötigen Hilfe beim Förderantrag? Dann empfehlen wir Ihnen gerne einen Partner, der Sie dabei unterstützt. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Hier klicken...
Einen Flyer mit vielen Informationen können Sie sich hier herunterladen. Hier klicken...