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EU-Ökodesign-Richtlinie

Energieeffizienz ist eine wichtige Säule der Energiewende. Über die langfristigen Ziele wird auf europäischer Ebene aktuell beraten. Die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union zeigt, wie Energieeffizienz schon heute in der Wirtschaft erfolgreich umgesetzt wird.

Wie viel Strom Produkte bei ihrem Betrieb verbrauchen, entscheidet sich schon früh in der Entwicklung. Damit beim Design auch Energieeffizienz mit beachtet wird, gibt es seit 2005 die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union. Aktuell bestehen für 22 Produktgruppen europäische Vorgaben. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Geschirrspüler oder Waschmaschinen sind laut Internationaler Energie Agentur (IEA) einer der am schnellsten wachsenden Energieverbrauchssektoren weltweit. Deswegen sind hier die Energieeinsparpotenziale hoch: Bis zu 1.000 Terawattstunden jährlich könnten nach IEA-Prognosen bis zum Jahr 2030 eingespart werden, das ist mehr als in Deutschland insgesamt pro Jahr verbraucht wird.

Schon bei der Entwicklung neuer Produkte entscheidet sich zu großen Teilen, wie viel Strom Kühlschrank, Staubsauger und Co. später einmal verbrauchen. Genau darum geht es beim sogenannten Ökodesign: ökologische Aspekte bei der Produktplanung, -entwicklung und -gestaltung zu berücksichtigen. Zu den klassischen Kriterien der Produktentwicklung, also zum Beispiel Wirtschaftlichkeit, Sicherheit oder Zuverlässigkeit, kommt so der Bereich Umweltverträglichkeit hinzu.

Hier setzt die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union an: Seit 2005 regelt sie das Konzept der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, seit 2009 in einer novellierten Fassung. Die Richtlinie legt den Rahmen für verbindliche Mindestanforderungen bei der Gestaltung bestimmter Produkte fest.

Nach und nach werden so besonders ineffiziente Geräte vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen. Das trägt dazu bei, dass die nationalen und europäischen Klimaschutzziele erreicht werden können. Die spezifischen Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt.

Konkret geht es dabei zum Beispiel um Energieeffizienz-Anforderungen an Staubsauger. So wird ab September 2014 die maximale Leistung von Neugeräten bei 1.600 Watt gedeckelt und ab dem Jahr 2017 auf maximal 900 Watt begrenzt. In den vergangenen Jahren war es zunehmend zu einem Wettbewerb der Hersteller um möglichst hohe Wattzahlen bei den Geräten gekommen. Während die Saugergebnisse dadurch aber nicht unbedingt besser wurden, stieg der Stromverbrauch immer weiter an. Die Hersteller müssen daher künftig auf effiziente Technologien für ihre Geräte setzen, wenn sie diese in der EU vertreiben wollen.

Auch die Bundesregierung beteiligt sich intensiv an den Verfahren bis zum Erlass der Ökodesign-Verordnungen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) richtet dazu im Auftrag des BMWi Beraterkreise zur Bewertung und Diskussion der EU-Vorschläge ein.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 10.03.2014)

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