Sind Photovoltaikanlagen genehmigungspflichtig?
Wann eine Photovoltaikanlage vom Bauamt genehmigt werden muss, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Eine Erlaubnis der Behörde ist erst dann nötig, wenn die Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in deren unmittelbarer Nähe angebracht werden soll. Auch PV-Anlagen auf Freilandflächen sind genehmigungspflichtig, weil sie das Landschaftsbild verändern.
Allerdings trägt der Bauherr bei der Installation von genehmigungsfreien Photovoltaikanlagen die Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Entsprechend muss er prüfen lassen, ob die Statik seines Gebäudes die Installation von Solarmodulen überhaupt zulässt.
Darf ich Bäume fällen, die Schatten auf die Anlage werfen?
Eine Photovoltaikanlage, die den halben Tag über im Schatten der Bäume liegt, bringt weniger Ertrag. Trotzdem dürfen Bauherren die Bäume nicht einfach fällen lassen. Sobald die Bäume eine bestimmte Größe erreicht haben, muss das Fällen genehmigt werden. Ab welcher Baumgröße dies zutrifft, können Bauherren bei der Gemeinde in Erfahrung bringen.
Müssen Stromanbieter die Photovoltaikanlage genehmigen?
Wer seinen eigens produzierten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen will, benötigt keine Genehmigung des örtlichen Energieversorgers. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind diese dazu verpflichtet, den Solarstrom ihrer Kunden abzunehmen und sie dafür zu vergüten. Allerdings muss der Eigentümer der Photovoltaikanlage darauf achten, dass die technischen Anforderungen des Energieversorgers bei der Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Wer für den Bau seiner Photovoltaikanlage eine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen will, ist dazu verpflichtet, die Stammdaten seiner Anlage in ein sogenanntes Marktstammdatenregister eingetragen. Ist die PV-Anlage nicht registriert, besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf eine Auszahlung.
Bei Unsicherheiten darüber, ob eine geplante Photovoltaikanlage genehmigungspflichtig ist, sollte sich der Bauherr vorab beim örtlichen Bauamt erkundigen.
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